Etwa 25 % unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ in Kraft seit dem 01.01.2021 gilt:
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
pro Einzelmaßnahme können Eigentümer mit bis zu 15.000 € oder für größeren Gebäudesanierungen bis zu 40.000 € Steuervorteil erhalten.
Wer darf den Antrag stellen?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- Kammern oder Verbände
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
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